Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die AGB regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen Therapeut(in) und Kunde als Behandlungsvertrag gemäß § 611 Abs. 1 BGB. Abweichende Vereinbarungen, Bedingungen, Ergänzungen und Abstriche gelten nur nach schriftlicher Bestätigung meinerseits. Zum eindeutigen Verständnis habe ich die Bezeichnung “Kunde” stellvertretend für die Bezeichnung “Patientenbesitzer”, “Tierhalter” oder Verfügungsberechtigte/r gewählt.

Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das generelle Angebot der Therapeutin annimmt und sich an die Therapeutin zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet. Die Therapeutin ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen (z.B. wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, die Therapeutin aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die sie in Gewissenskonflikt bringen können.) Hierbei bleibt der Honoraranspruch der Therapeutin für die bis zur Abweisung entstandenen Leistungen, einschließlich erfolgter Beratung, erhalten.

Behandlungsvertrag
Durch das Anwenden der Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Tier erbringt die Therapeutin ihre Dienste gegenüber dem Kunden. Untersuchung und Behandlung erfolgen gem. §§ 611 und 612 BGB sowie auf der Grundlage der AGB.

Das Honorar ist für die jeweils erfolgte Dienstleistung und, ebenfalls wie bei jedem Tierarzt auch, kein Erfolgshonorar.

Behandlung

Alle Behandlungen erfolgen auf Wunsch der Halterin oder des Halters unter der Maßgabe das Tier ganzheitlich zu behandeln.

Die Behandlungszeiten richten sich nach Vorgaben der Therapeutin, können aber im Einzelfall länger dauern als zunächst angenommen. Mit der Behandlung werden die Selbstheilungskräfte angeregt, diese können von Patient zu Patient verschieden sein.

Der Halter oder die Halterin verpflichtet sich, alle Fragen zum Tier und dessen Gesundheit und dem bisherigen Therapieverlauf betreffend, umfassend und wahrheitsgetreu zu beantworten bzw. für die Behandlung wichtigen Informationen selbstständig anzugeben.

Die Therapeutin ist berechtigt die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben scheint, insbesondere wenn der Halter oder die Halterin oder das Tier Therapiemaßnahmen verweigert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt werden oder Therapiemaßnahmen vereitelt.

Haftung

Die Therapeutin schließt jegliche Haftung für Schäden am Tier aus, die durch Behandlungsempfehlungen oder Therapien entstanden sind. Ansprüche aus versehentlicher oder unwissentlicher Fehlinformation sind- soweit nach BGB zulässig – ausgeschlossen.

Termine und Terminabsagen

  1. Untersuchungs- und Behandlungstermine etc. gelten als vertraglich vereinbart, wenn diese

auf dem Postweg, per Email, mündlich oder fernmündlich

von mir bestätigt wurden. Mit der Bestätigung kommt es somit zu einem Behandlungsvertrag und gleichzeitig einer Zustimmung meiner allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  1. Bei kurzfristigen Absagen - innerhalb eines Werktages vor dem Termin - wird eine Ausfallgebühr von 50% des Stundensatzes in Rechnung gestellt.
  1. Ist der Kunde am vereinbarten Termin nicht anwesend, werden die für den Termin anfallenden Behandlungskosten zu 100% in Rechnung gestellt.
  1. Ausgenommen von dieser Rechnung sind wichtige, unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB.

 

Datenschutz

  1. Die Therapeutin beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.

 

  1. Die Therapeutin erhebt, verarbeitet oder nutzt personenbezogene Daten des Kunden und Daten des Tieres ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen.

 

 

  1. Der Inhalt von Beratungsgesprächen, Behandlungen und Krankenakten unterliegt der Schweigepflicht. Die Therapeutin behandelt die Kundendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Kunden Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Kunden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Kunden erfolgt und anzunehmen ist, dass der Kunde zustimmen wird.

 

  1. Absatz 3. ist nicht anzuwenden, wenn die Therapeutin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist - beispielsweise Melde- und Anzeigepflicht bei bestimmten Diagnosen - oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.

 

 


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